„HSM* Onkologie" auf Irrwegen
*: HSM = Hochspezialisierte Medizin
Das Wichtigste in Kürze
Die GDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren) hat im März 2008, gestützt auf Art. 39 KVG, die IVHSM (Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin) verabschiedet, mit dem Ziel einer schweizweit gemeinsamen Spitalplanung und Zuteilung von einzelnen hochkomplexen teuren Leistungen/Eingriffen im Rahmen der hochspezialisierten Medizin.
Gestützt auf der IVHSM wurde am 11. Dezember 2012 die Vernehmlassung für die „Hochspezialisierte Behandlung seltener Krebserkranung des Erwachsenen" (in der Folge „HSM Onkologie" genannt) eröffnet, mit Antwortfrist per 21. Januar 2013.
Im wesentlichen geht es im Entwurf darum, dass künftig einzelne Krebskrankheiten, welche gemäss „HSM Onkologie" selten sind, künftig nur noch an jeweils 2 bis 3 von insgesamt 7 Zentren behandelt werden dürfen.
Obschon die zuständigen medizinischen Fachgesellschaften teilweise in den Erarbeitungsprozess einbezogen waren, wurden ihre Vorschläge und Einwände im vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt bzw. klar missachtet.
Das vorliegende Konzept „HSM Onkologie" ist komplett zurückzuweisen und muss durch ein neues, von Grund auf neu zu erarbeitendes Konzept ersetzt werden. Die wesentlichen Gründe hierfür sind:
- Dass sich im vorliegenden Konzept die Behandlungsoptionen nicht adäquat an den Bedürfnissen und Möglichkeiten des krebskranken Menschen orientieren.
- Die „HSM Onkologie" beschränkt die freie Arzt- und Spitalwahl und limitiert die Anzahl medizinischer Anbieter pro Krebserkrankung schweizweit auf 2 bis 3 Zentren;
- Die „HSM Onkologie" stellt die qualitativ hochstehende, patientenorientierte, wohnortsnahe Behandlung und Betreuung von krebskranken Menschen grundlos in Frage;
- Die „HSM Onkologie" führt zu einer kostensteigernden Zementierung rückwärtsorientierter Strukturen und gefährdet die Versorgungssicherheit für bis zu einem Drittel aller krebskranken Menschen;
- Es fehlt jegliche wissenschaftliche Evidenz für den vorliegenden der „HSM Onkologie": Weder in der Schweiz noch in anderen Ländern wurde bewiesen, dass Patienten und Patientinnen mit seltenen Tumoren in einem Grossspital besser behandelt und betreut werden als in einem Regionalspital oder in einer Arztpraxis;
- Die „HSM Onkologie" verlässt den gesetzlich festgelegten Rahmen, indem sie nicht nur den stationären Sektor, sondern auch den ambulanten Sektor zu regeln versucht. Statt hochkomplexe Eingriffe/Leistungen zu definieren, die bei seltenen Tumoren aus Qualitätsgründen zentral erbracht werden müssen, bezeichnet sie verschiedene Krebserkrankungen, die nur noch an wenigen Orten behandelt werden können. Zudem wird die Therapiefreiheit der medizinischen Leistungserbringer in unzulässiger Art und Weise eingeschränkt.
- Die „HSM Onkologie" ein Qualitätskonzept nicht explizit aufführt.
Eine breite Allianz, bestehend aus Ärzteschaft, Patientenorganisationen und Spitälern, lehnt den Entwurf „HSM Onkologie" in der heutigen Form entschieden ab. Vor diesem Hintergrund ist die „HSM Onkologie" in der heutigen Form zurückzuweisen und durch ein alternatives, zukunftsorientiertes Konzept zu ersetzen.



