Alle InhaberInnen eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind ungeachtet ihres Beschäftigungsgrades zur Fortbildung verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Gemäss Fortbildungsordnung der FMH sind jährlich 50 Stunden (50 Credits) nachweisbarer und strukturierter Fortbildung sowie 30 Stunden Selbststudium vorgeschrieben. Die Fortbildungspflicht gilt ab dem Folgejahr, in dem die Facharztprüfung abgelegt wurde. Mehr Informationen finden Sie auf der Website der FMH.
Basierend auf der Fortbildungsordnung der FMH regelt die SGMO die Fortbildung für ÄrztInnen mit Facharzttitel Medizinische Onkologie im Fortbildungsprogramm.
Hier können Sie SGMO-Credits für Fortbildungsveranstaltungen mit fachlichem Schwerpunkt in Medizinischer Onkologie beantragen.
Die von der SGMO akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender.