FAQs
Ich habe Fragen zum Weiterbildungsprogramm in Medizinischer Onkologie. An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie Fragen zum Weiterbildungsprogramm haben, z.B. zur Dauer oder Anerkennung einer Weiterbildung, können Sie via e-Logbuch eine Anfrage an die zuständige Titelkommission (TK) stellen. Üblicherweise wird die Anfrage beantwortet, indem eine Standortbestimmung erstellt wird. In der Standortbestimmung ist festgehalten, welche Weiterbildung bereits anerkannt wird und welche Weiterbildung Sie noch benötigen, um den Facharzttitel in Medizinischer Onkologie beantragen zu können.
Ich habe Fragen zum Lernzielkatalog in Medizinischer Onkologie (Anhang 1 des Weiterbildungsprogramms). An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen zum Lernzielkatalog melden Sie sich bei der Geschäftsstelle der SGMO. Diese wird die Anfrage an die zuständige Person in der Weiterbildungskommission der SGMO weiterleiten.
Welche Schweizer Kliniken haben eine Weiterbildungsberechtigung für Medizinische Onkologie?
Alle anerkannten Kliniken (A- und B-Kliniken) finden Sie auf der Homepage des SIWF.
Ich möchte eine Weiterbildungsperiode im Ausland anrechnen lassen. Was muss ich unternehmen?
Es empfiehlt sich, vor Antreten der Stelle im Ausland via e-Logbuch eine Anfrage an die Titelkommission (TK) zu stellen. Die Titelkommission wird anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen entscheiden, ob und in welchem Umfang die Weiterbildungsperiode im Ausland anerkannt werden kann.
Ich möchte meine Tätigkeit in der Forschung an die Weiterbildung in Medizinischer Onkologie anrechnen lassen. Was muss ich tun?
Es empfiehlt sich, vor Antreten der Forschungsstelle (im In- oder Ausland) via e-Logbuch eine Anfrage an die Titelkommission (TK) zu stellen. Die Titelkommission wird anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen entscheiden, ob und in welchem Umfang Ihre Forschungszeit anerkannt werden kann.
Welche Kurse für Palliativmedizin und Kommunikation sind von der SGMO für die Facharztweiterbildung anerkannt?
Auf der Homepage der SGMO finden Sie eine Liste anerkannter Kurse. Wenn Sie einen Kurs anerkennen lassen wollen, melden Sie sich bitte bei der SGMO Geschäftsstelle, sie wird Ihr Anliegen an die Weiterbildungskommission der SGMO weiterleiten.
Ich will ein Arbeitsplatz-basiertes Assessment (AbA) durchführen. Wo finde ich die nötigen Informationen und Unterlagen?
Alle Informationen zur Durchführung und die Unterlagen zur Dokumentation eines AbA finden Sie hier.
Ich habe eine Frage zur Facharztprüfung. An wen muss ich mich wenden?
Fragen zur Facharztprüfung richten Sie bitte an die Geschäftsstelle der SGMO. Diese wird Ihre Frage an die Prüfungskommission der SGMO weiterleiten.
Ich möchte einen Facharzttitel in Medizinischer Onkologie beantragen. An wen muss ich mich wenden?
Reichen Sie Ihr Gesuch via e-Logbuch bei der zuständigen Titelkommission (TK) ein.
Ich habe einen ausländischen Facharzttitel für Onkologie. Kann ich meinen Titel in der Schweiz anerkennen lassen?
Für die Anerkennung eines ausländischen Facharzttitels müssen Sie sich an die MEBEKO (Medizinalberufekommission) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wenden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internet-Seite des BAG.
Ich leite eine Weiterbildungsstätte für Medizinische Onkologie und möchte meine Institution als A- oder B-Klinik akkreditieren lassen. Was muss ich tun?
Die Formulare für den Antrag und die Richtlinien für die Anerkennung finden Sie auf der Seite des SIWF. Stellen Sie Ihren Antrag via SIWF an die zuständige Weiterbildungsstättenkommission (WBSK). Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens wird die antragstellende Klinik i.d.R. visitiert, d.h. Vertreter des SIWF und der Fachgesellschaft besuchen die Institution und machen sich vor Ort ein Bild von der Weiterbildung. Gestützt auf die eingereichten Unterlagen sowie den Bericht der Visitatoren entscheidet die WBSK über die Anerkennung als A- oder B-Klinik für Medizinische Onkologie.
Ich bin nicht einverstanden mit einem Entscheid der Titelkommission (TK) oder der Weiterbildungsstättenkommission (WBSK). An wen muss ich mich wenden?
Gegen Entscheide der TK und der WBSK kann der Rechtsweg beschritten werden. Richten Sie Ihre Einsprache an die Einsprachekommission Weiterbildungstitel.
Glossar
SIWF
Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung
Titelkommission
Kommission bestehend aus einem/einer VertreterIn der Fachgesellschaft, einem/einer VertreterIn des SIWF und dem SIWF-Präsidenten bzw. der SIWF-Präsidentin. Verantwortlich für die Erteilung von Facharzttiteln.
Weiterbildungsstättenkommission
Kommission bestehend aus einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Fachgesellschaft, einem Vertreter bzw. einer Vertreterin des SIWF und dem SIWF-Präsidenten bzw. der SIWF-Präsidentin. Verantwortlich für die Anerkennung einer Klinik als Weiterbildungsstätte für eine medizinische Fachrichtung.