proQura

VITH-konforme Rabatte auf Medikamente

Seit 1. Januar 2020 gelten neue gesetzliche Vorschriften für den Umgang mit Rabatten auf Arzneimitteln. Gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG beziehungsweise der Verordnung «Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH)» dürfen Rabatte auf Medikamente nicht einbehalten werden. Dies gilt nicht nur für Rabatte auf den Medikamentenpreis selbst, sondern auch für z.B. Gratislieferungen usw.

Es kann neu jedoch ein Teil der Rabatte beim Einkauf von Medikamenten vom Leistungserbringer rückgefordert werden, wenn diese Rabatte nachweislich zur „Verbesserung der Qualität der Behandlung“ eingesetzt werden.

Mit dem Anschluss zur Rahmenvereinbarung FMH mit HSK-CSS hat die SGMO in Zusammenarbeit mit proQura / Pro Medicus GmbH die Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und einfache Umsetzung der neuen Bestimmungen geschaffen.

Weitere Informationen:
Pro Medicus GmbH
proqura@promedicus.ch

Ausgezeichnet mit dem Preis «Innovation Qualité»

Die Schweizerische Akademie für Qualität in der Medizin der FMH verleiht regelmässig den Qualitätspreis «Innovation Qualité». Damit zeichnet die SAQM praxiserprobte Qualitätsprojekte aus, die das Schweizer Gesundheitswesen voranbringen.

Im Mai 2022 wurde die SGMO in der Kategorie «Ärzteorganisationen» mit dem Preis «Innovation Qualité» für das Projekt proQura ausgezeichnet, welches von Pro Medicus initiiert wurde und geleitet wird.

Weitere Informationen zum Preis:
SAEZ Artikel (d), 8. Juni 2022 // SAEZ Article (f), 8 juin 2022
Medienmitteilung der FMH (d), Mai 2022 // Communiqué de presse FMH (f), may 2022
proQura Projektbeschreibung (d), Mai 2022