Zu zertifizierende Institution


Verantwortliche Ärztin / verantwortlicher Arzt der Institution (Antragsteller*in)

Mitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Onkologie (SGMO)

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Der Grad der Erfüllung der Qualitätskriterien wird nach Punkten bewertet. Die Bewertung „erfüllt“ gibt einen Punkt. Neben den obligatorischen Kriterien (A1, B1, B2, B4, B6, C12) müssen für die Zertifikatsbescheinigung mindestens 31 von 39 Punkten (=80%) erfüllt werden.

Bewertung der Qualitätskriterien Total erreichte Punkte Mögliches Maximum Erfüllungsgrad in %
A 1 - A 6 Fachpersonal 0 6 (+1) 0% (0/6)
B 1 - B 7 Tumorboard 0 7 0% (0/7)
C 1 - C 14 Behandlung, Pflege und Betreuung 0 14 (+1) 0% (0/14)
D 1 - D 8 Zusammenarbeit im Betreuungsnetz 0 8 0% (0/8)
E 1 - E 7 Qualitätsmanagement 0 7 (+1) 0% (0/7)
Total 0 42 (+ max 3 Bonus) 0/42 = 0%

Rot markierte Kriterien sind absolut notwendig nachzuweisende bzw. zu erfüllenden Kriterien.

A6, C9, E6 geben Bonus-, aber keine Maluspunkte.


A Fachpersonal

  • Das Fachpersonal verfügt über die notwendige Qualifikation.
  • Die fachliche Expertise ist jederzeit gewährleistet.
  • Das interprofessionelle Team verfügt über eine psychologische Begleitung
Nr. Qualitätskriterien Erfüllt Nicht erfüllt
A1

Die in eigener Verantwortung tätigen Ärztinnen und Ärzte sind Inhaber*innen eines gültigen schweizerischen Facharzttitels für medizinische Onkologie, Hämatologie, Radio-Onkologie oder eines gleichwertigen, vom
Bund anerkannten Diploms. 1 2

A2

Die für die Therapie sowie für das Symptom- und Selbstmanagement 3 zuständigen Pflegefachpersonen verfügen über eine tertiäre Pflegeausbildung (= diplomierte Pflegefachperson).

A3

Es besteht ein fachärztlich onkologischer 7 x 24-Stunden- Hintergrunddienst. 4

A4

Eine Beratung durch eine Fachexpertin Onkologiepflege für pflegefachliche Fragen ist bei Bedarf sichergestellt 5.

A5

Das pflegerische Fachpersonal hat pro Jahr mindestens 20 Stunden Fortbildung besucht. 6

Dabei gelten folgende Präzisierungen:

a) Die minimale Fortbildungszeit gilt pro Vollzeitstelle. Bei reduziertem
Arbeitspensum wird die minimale Fortbildungszeit anteilig reduziert

b) Anpassung an die Qualifikation der Pflegenden.
b 1) Pflegende mit Fachberatung: mindestens 20 Stunden
b 2) Pflegende ohne Fachberatung: 1 Tag.

A6

Für das interprofessionelle Team wird Unterstützung in Form von Supervision und Teamgesprächen angeboten.


B Tumorboard

  • Es findet regelmässig ein qualifiziertes Tumorboard statt.
  • Für Patient*innen mit Tumorerkrankungen wird ein individueller Behandlungsplan auf der Grundlage von anerkannten Richtlinien erstellt.
  • Die Beschlüsse des Tumorboards werden in einem strukturierten Bericht festgehalten und allen Beteiligten in geeigneter Form kommuniziert.
Nr. Qualitätskriterien Erfüllt Nicht erfüllt
B1

Das Tumorboard besteht aus fachspezifischen Entscheidungsträger*innen mit Facharzttiteln FMH bzw. mit in der Schweiz anerkannten gleichwertigen Ausbildungsbescheinigungen.

B2

Am Tumorboard anwesend oder zugeschaltet sind die prozessverantwortliche Fachperson und die Vertreter*innen der diagnostisch und therapeutisch involvierten Fachrichtungen 7; dazu gehören namentlich Medizinische Onkologie, Radio-Onkologie, Radiologie, das zuständige chirurgische Fach und Pathologie.

Die Institution hat definiert, in welcher Situation und in welcher Funktion Hausärzt*innen, Studienkoordinator*innen, die Pflege und andere Professionen am Tumorboard teilnehmen. 8

B3

Das Tumorboard findet in der Regel einmal pro Woche statt und wird von einer Fachperson geleitet. Die Entscheide werden protokolliert.

B4

Bei jeder neu diagnostizierten Tumorerkrankung wird der Behandlungsplan an einem multidisziplinären Tumorboard besprochen. Zumindest 80% aller neu zugewiesenen Patienten müssen am TB vorgestellt werden. 9 Ebenfalls am Tumorboard können Patienten mit Krankheitsverläufen besprochen werden, die auf Grund der Guidelines oder der klinischen Situation ein multidisziplinäres Behandlungskonzept erfordern. 10

B5

Entscheidungsrelevante Informationen und Befunde (Performance Status, Pathologie, Radiologie, Klinische Befunde, etc.) liegen beim Tumorboard vor.

B6

Der Tumorboard-Bericht umfasst zumindest folgende Punkte:
a) Datum des Tumorboards mit Personendaten des/der Patient*in
b) Die Namen aller für die Therapieempfehlung anwesenden Vertreter*innen der Fachdisziplinen 11
c) Performance Status des/der Patient*in
d) Informationen zu verfügbaren klinischen Studien, für die der/die Patient*in qualifiziert
e) Inhalt der Therapieempfehlung 12 und Begründung, falls von einer Guideline abgewichen wird
f) Bezeichnung der Person, die für die ärztliche Koordination der multimodalen Behandlungen verantwortlich ist 13
g) Falls angebracht Festlegung des Zeitpunkts der Wiedervorstellung

Mindestens 80% der TB-Berichte müssen vollständig sein.

B7

Der Tumorboard-Bericht enthält eine für die Tumorboard-Teilnehmer*innen verbindliche Empfehlung und wird von der fallführenden Person mit dem/der Patient*in besprochen.

Die genauen Details der vorgeschlagenen Therapie bespricht der/die entsprechende Spezialist*in mit dem/der Patient*in, über die Umsetzung der Therapie-Empfehlung entscheidet der/die Patient*in.

Die Patientenentscheidung wird schriftlich in der Krankengeschichte dokumentiert und allen am Prozess beteiligten Fachpersonen zur Verfügung gestellt. 14


  • 7

    Die Fachpersonen und Entscheidungsträger*innen können über elektronische Medien am Board teilnehmen

  • 8

    Die Teilnahme ist insbesondere für komplexen und palliativen Situationen zu definieren

  • 9

    Die Institution führt eine Liste aller neu zugewiesenen Patient*innen. Pro Kalenderjahr muss zumindest bei 80% dieser Patient*innen das initiale Procedere am Tumorboard diskutiert worden sein

  • 10

    Insbesondere in palliativen Situationen soll die «Palliative Care» anwesend sein

  • 11

    Der Bericht wird zumindest vom zuständigen fachärztlichen Protokollführer bzw. der Protokollführerin unterzeichnet

  • 12

    Ohne Details zu individuellen Dosierungen von Chemotherapeutika oder Strahlenbehandlungen

  • 13

    Die Führung des/der Patient*in im Behandlungsprozess übernimmt beispielweise ein*e niedergelassene*r Onkolog*in oder der Hausarzt bzw. die Hausärztin. Für Koordination der multimodalen Behandlung kann die Fachperson einer Fachdisziplin im Spital verantwortlich zeichnen.

  • 14

    Insbesondere bei externen, an der Behandlung beteiligten Partnern, wird der Bericht mit namentlicher Nennung des Empfängers bzw. der Empfängerin zugestellt. Bei Klinikinformationssystemen mit Zugriffsberechtigung ist die namentliche Nennung des Empfängers bzw. der Empfängerin nicht zwingend.

C Behandlung, Pflege und Betreuung

  • Abklärung, Behandlung, Pflege und Betreuung der Patient*innen erfolgen nach anerkannten Richtlinien
    bzw. Guidelines.
  • Die Patient*innen werden umfassend und situationsgerecht informiert und im Sinn des «shared decision
    making» in die Entscheidungsfindung miteinbezogen.
  • Das interprofessionelle Team legt Wert auf eine kontinuierliche Begleitung und Unterstützung der Patient*innen.
Nr. Qualitätskriterien Erfüllt Nicht erfüllt
C1

Abklärung, Behandlung und Betreuung erfolgen nach international gültigen Richtlinien oder Guidelines. Die Institution hält sich dabei an die Richtlinien und Guidelines, die von der SGMO Schweiz jährlich als allgemein gültig erklärt werden. 15

C2

Die Pflege 16 erfolgt nach evidenz-basierten Richtlinien/Guidelines und/oder literaturbasierten Konzepten.

C3

Abweichungen von den Richtlinien oder Guidelines werden begründet und schriftlich dokumentiert.

C4

Der/die Patient*in wird über die Diagnose, den voraussichtlichen Verlauf mit oder ohne Behandlung, die Intention der Behandlung, inkl. Wirkung und Nebenwirkung sowie Risiken informiert. Die Information ist in der KG dokumentiert.

C5

Der/die Patient*in wird in die Entscheidungsfindung einbezogen. Die Einverständniserklärung des/der Patient*in ist in der KG dokumentiert.

C6

Aktuelles, verständliches und fachlich überprüftes Patient*inneninformationsmaterial zum Umgang mit Symptomen und unerwünschten Therapiewirkungen ist vorhanden.

C7

Bei Patient*innen im Reproduktionsalter ist das Infertilitätsrisiko der spezifischen Therapie mit dem Patienten bzw. der Patientin diskutiert; mögliche Gegenmassnahmen sind evaluiert, und das vereinbarte Procedere ist in der KG festgehalten.

C8

Die Rolle der diplomierten Pflegefachperson bei der Information und Beratung der Patient*innen im Rahmen der Therapiedurchführung und Symptommanagement ist geklärt.

C9

Die Institution definiert, wie eine kontinuierliche, personenzentrierten Betreuung 17 durch das interprofessionelle Team sichergestellt wird und setzt diese um.

C10

Ein Angebot für ein Pflegesprechstunde besteht 18

C11

Die emotionale, psycho-soziale Belastung wird frühestmöglich, aber innerhalb der ersten 6 Wochen ab Betreuungsbeginn erfasst und dokumentiert. Bei veränderter klinischer Situation soll ein erneutes Screening erfolgen. 19

C12

Verordnungen für Systemtherapien enthalten minimal:

  • Patient*innenidentifikation
  • Grösse, Gewicht und Körperoberfläche, sofern die Dosis darauf abstellen muss
  • %-Angabe der individuellen Dosis mit Bezug auf die Guideline oder Studienprotokoll konforme Standarddosierung
  • Verabreichungsintervall

Begleitmedikation für die Standardsituation (z.B. Angaben zu Prämedikation, Hydrierung, Antiemese, G-CSF, Antibiotika usw. gemäss Referenzprotokoll)

C13

Symptome werden systematisch erhoben und Massnahmen ergriffen. Der Verlauf von Krankheit/Therapie und das Befinden der Patient*innen sowie eingeleitete Massnahmen sind dokumentiert.

C14

Interprofessionelle Rapporte/Fallbesprechungen finden regelmässig statt.


  • 15

    Eine Liste der Guidelines finden Sie hier: https://www.sgmo.ch/wp-content/uploads/Guidelines.pdf

  • 16

    Screening, Assessment, Intervention und Evaluation

  • 17

    Referenz DOI: 10.1200/JOP.2016.013334 (Street, L et al)

  • 18

    Der Beratungsbedarf soll definiert und systematisch erhoben werden

  • 19

    Empfohlen wir dazu das Distress Thermometer des NCCN, das durch die Pflege angewendet wird (Siehe Guidelines). Empfohlen wird die Nutzung von patient reported outcome measures für die komplementäre Erfassung von Symptomen.

D Zusammenarbeit im Betreuungsnetz

  • Patient*innen mit Tumorerkrankungen erhalten für ihre spezifischen Bedürfnisse möglichst wohnortnahe
    die notwendige Unterstützung.
  • Die Zusammenarbeit mit externen Partnern ist geregelt. 20
Nr. Qualitätskriterien Erfüllt Nicht erfüllt
D1

Palliative Care (ambulant und stationär)

D2

Onko-Rehabilitation

D3

Ernährungsberatung

D4

Psycho-Onkologie

D5

Sozialdienst

D6

Genetische Beratung

D7

Spitex

D8

«Anderes»
Bspw. Integrative Onkologie, spezialisierte Onko-Spitex und anderes (spirituelle Angebote, etc.)


  • 20

    Der Nachweis der Zusammenarbeit mit den aufgeführten Fachdisziplinen erfolgt jeweils über ein Dokument, das die Namen der Fachvertreter*innen, allfällige Verträge oder Absichtserklärungen enthält.

E Qualitätsmanagement

  • Der Umgang mit kritischen bzw. qualitätsrelevanten Situationen ist geregelt.
  • Die Institution fördert die kontinuierliche Verbesserung der Qualität und legt darüber jährlich Bericht ab.
Nr. Qualitätskriterien Erfüllt Nicht erfüllt
E1

Es besteht ein Konzept für den Umgang mit Onkologica bzgl. Lagerung, Zubereitung und Verabreichung, Entsorgung sowie Schutzmassnahmen zur Sicherheit von Patient*innen und Mitarbeitenden; dieses ist den Mitarbeitenden bekannt. Eine Richtlinie zum Umgang mit Paravasaten ist vorhanden.

E2

Es besteht ein Notfallkonzept «kardiopulmonale Reanimation»; dieses ist den Mitarbeitenden bekannt.

E3

Eine SOP zur Apparaturenkontrolle ist vorhanden.

E4

Es gibt eine SOP, welche die zeitgerechte Übermittlung der Daten an das Krebsregister beschreibt.

E5

Qualitätsindikatoren sind definiert und werden erhoben. 21

E6

Die Institution nutzt Erfahrungen und Zufriedenheit von Patient*innen mit dem Versorgungsprozess zur systematischen Verbesserung der Leistungen (PREMs).

E7

Die zertifizierte Institution erstellt jährlich einen Qualitätsbericht; dieser enthält Angaben zum Einzugsgebiet, zur Struktur des Tumorboards sowie zur durchschnittlichen Anzahl diskutierter Patient*innen pro Woche über alle Tumorboards gerechnet. Der Bericht beschreibt die Zusammenarbeit im Betreuungsnetz sowie die Massnahmen, die die Institution zur Qualitätserhaltung und Qualitätsförderung umgesetzt hat und im kommenden Jahr umzusetzen plant. 22


  • 21

    Beispiele für mögliche Qualitätsindikatoren:

    • Anzahl Patient*innen, die in den letzten zwei Lebenswochen eine neue Therapielinie begonnen haben.
    • PROMs (Ergebnisse der Versorgung, z.B. Lebensqualität oder Symptome, die durch den Patienten bzw. die Patientin eingeschätzt
      werden, die klinisch genutzt werden können, auch als Qualitätsindikatoren)
  • 22

    Falls der/die Inhaber*in des Zertifikats die Veröffentlichung seines/ihres Qualitätsberichts (vollständig oder auszugsweise) wünscht, muss der Inhalt vorgängig mit der SGMO abgesprochen sein.


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